Modalitäten

 

Dienstleistung

Einheit

Kosten

Therapeutisches Erstgespräch

30 Minuten

  40 €

Psychotherapie

60 Minuten

  70 €

 

 

 

Mediation mit 2 Medianten

90 Minuten

120 € *

Mediation mit mehr als zwei Medianten

Nach Vereinbarung

Nach Vereinbarung

 

* Zuzüglich Umsatzsteuer von zurzeit 16 %.

 

Psychotherapie

Therapeutische Leistungen/heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Mediation

Ein Mediationsverfahren dauert im Durchschnitt 5 -10 Sitzungen und eine Sitzung in der Regel 90 Minuten. Die Anzahl der Stunden hängt von den Bedürfnissen der beteiligten Parteien und
von der Komplexität bzw. Umfangs der Konfliktthemen ab. Bei auf wenig Streitpunkte begrenzten Konflikten ist es möglich, im Rahmen einer Kurzmediation schon nach ein oder zwei Sitzungen zu einem Ergebnis zu kommen. Ein Mediationsverfahren ist mit geringeren Ausgaben verbunden als ein gerichtliches oder auch ein schiedsgerichtliches Verfahren. Regelmäßig sind lediglich die Kosten für den Mediator zu tragen, während in einem Gerichtsverfahren neben den Gerichtskosten auch noch Kosten für bevollmächtigte Rechtsanwälte anfallen. Und in einem schiedsgerichtlichen Verfahren treten nicht unerhebliche Kosten für die Schiedsrichter auf. Mediationsverfahren werden bisher noch nicht öffentlich gefördert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen jedoch einen Teil oder auch die gesamten Mediationskosten. Falls gewünscht, kann ich dies gerne mit Ihrer Versicherung klären.

 

Dienstleistung

Einheit

Kosten

Therapeutisches Erstgespräch

30 Minuten

  40 €

Psychotherapie

60 Minuten

  70 €

 

 

 

Mediation mit 2 Medianten

90 Minuten

120 € *

Mediation mit mehr als zwei Medianten

Nach Vereinbarung

Nach Vereinbarung

 

* Zuzüglich Umsatzsteuer von zurzeit 16 %.

 

Psychotherapie

Therapeutische Leistungen/heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Mediation

Ein Mediationsverfahren dauert im Durchschnitt 5 -10 Sitzungen und eine Sitzung in der Regel 90 Minuten. Die Anzahl der Stunden hängt von den Bedürfnissen der beteiligten Parteien und
von der Komplexität bzw. Umfangs der Konfliktthemen ab. Bei auf wenig Streitpunkte begrenzten Konflikten ist es möglich, im Rahmen einer Kurzmediation schon nach ein oder zwei Sitzungen zu einem Ergebnis zu kommen. Ein Mediationsverfahren ist mit geringeren Ausgaben verbunden als ein gerichtliches oder auch ein schiedsgerichtliches Verfahren. Regelmäßig sind lediglich die Kosten für den Mediator zu tragen, während in einem Gerichtsverfahren neben den Gerichtskosten auch noch Kosten für bevollmächtigte Rechtsanwälte anfallen. Und in einem schiedsgerichtlichen Verfahren treten nicht unerhebliche Kosten für die Schiedsrichter auf. Mediationsverfahren werden bisher noch nicht öffentlich gefördert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen jedoch einen Teil oder auch die gesamten Mediationskosten. Falls gewünscht, kann ich dies gerne mit Ihrer Versicherung klären.