Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen
Es werden ausschließlich ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen bezahlt.
Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden daher von diesen Versicherungen in der Regel leider nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. Dies ist unter Umständen möglich, wenn Sie zum Beispiel, wenn Sie aufgrund längerer Wartezeiten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich niedergelassenen
Kostenübernahme durch eine private Krankenzusatzversicherung
Sollten Sie über eine private Voll- oder Zusatzversicherung verfügen oder beabsichtigen eine abzuschließen, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung bei der betreffenden Versicherungs-gesellschaft, welche psychotherapeutischen Leistungen und in welcher Höhe erstattet werden, wenn der Therapeut ein Heilpraktiker (Psychotherapie) ist.
Diese werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Private Krankenkasse
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) mitversichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
Als Privatversicherter sollten Sie sich deshalb vor Antritt der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung über folgende Punkte informieren:
- Übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker (Psychotherapie) und bis zu welchem Höchstsatz?
- Gibt es eine maximale Stundenanzahl? (pro Behandlung / pro Jahr) und ist dazu vorab ein Antrag notwendig?
- Muss nach den ersten 5 Sitzungen ein Antrag auf weitere Kostenübernahme gestellt werden?
Sofern die Krankenversicherung also die Erstattung von Heilpraktiker Leistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten:
- HeilpraktikerInnen haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
- Das heißt, der Klient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
- Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden.
- Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
- Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.
Auswirkungen einer krankenkassenfinanzierten Therapie
Überlegen Sie bitte, bevor Sie professionelle Hilfe suchen, ob Sie überhaupt eine von den Krankenkassen finanzierte Leistung beantragen oder einen Heilpraktiker für Psychotherapie lieber privat zahlen möchten!
Wenn Sie die Unterstützung in Form eines von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapeuten in Anspruch nehmen wollen, so bedenken Sie bitte, dass die Krankenkasse eine Psychotherapie nur bezahlt, wenn der Therapeut Sie gegenüber der Krankenkasse auch als „psychisch krank“ definiert und Ihnen eine Diagnose wie bspw. Depression, Anpassungsstörung o.ä. gibt.
Möchten Sie nach einer solchen krankenkassenfinanzierten Psychotherapie
- in eine private Krankenkasse wechseln oder
- eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine Lebensversicherung (diese wird von den Banken zur Absicherung von größeren Krediten z.B. zur Existenzgründung verlangt) abschließen,
so müssen Sie damit rechnen, dass das für einige Jahre lang erschwert, nur mit erheblichen Risikoaufschlägen oder gar nicht möglich sein wird. Das liegt daran, dass die Versicherungs-unternehmen vor Abschluss einer solchen Versicherung häufig eine Gesundheitsprüfung machen (auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen). Darin wird auch danach gefragt, ob Sie in den letzten Jahren eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben oder ihnen eine entsprechende Therapie empfohlen wurde. Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten! Durch die Abrechnung einer kassenfinanzierten Psychotherapie gelangen diese Daten in die EDV-Systeme der Versicherungen und bei einer falschen Angabe laufen Sie Gefahr, ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Wenn Sie die therapeutischen Sitzungen selbst bezahlen, darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie niemanden gegenüber offenbaren, dass Sie diese Hilfe in Anspruch genommen haben.