Ihre Vorteile

Ihre Vorteile

1. Vertraulichkeit

Wie auch alle anderen Berufe im Gesundheitswesen bin ich an die Schweigepflicht im Sinn von § 203 StGB und durch die Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten gebunden. Das bedeutet, dass Ihre Daten und unsere Gespräche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch mich streng vertraulich behandelt werden.

Sollten Sie sich für den Staatsdienst bewerben, müssen Sie über etwaige psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder bei einem „Psychologischen Psychotherapeuten“ Auskunft geben. Zudem können sich Nachteile ergeben, wenn Sie als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist meine Beratung oder Behandlung gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.) — zu Ihrem Vorteil —stets anonym.


2. Keine Wartezeit auf einen Therapieplatz

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind leider häufig überlaufen, die Wartelisten sind lang. Sie benötigen viel Glück, um schnell einen Therapieplatz zu bekommen oder müssen sehr viel Geduld mitbringen, bis ein Therapieplatz frei wird. 

Termine sind bei mir ohne lange Wartezeiten nach Dringlichkeit möglich und oft flexibel einzurichten. Dies ist ein Vorteil, den Sie gerne nutzen können.

3. Unverbindliches Erstgespräch

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um mich kennenzulernen und Ihr Anliegen zu schildern. Ich gebe Ihnen danach eine unabhängige Therapieempfehlung.

Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine Therapie in meiner Praxis vorstellen können.

 

4. Therapiefreiheit

In Deutschland werden drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie.

Therapien, die über die Kassen abgerechnet werden, müssen einem der drei Richtlinienverfahren entsprechen. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie oder Paartherapie, gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.

 

5. Flexiblere Rahmenbedingungen

Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl der Therapiestunden und deren Frequenz gebunden. Auch die Länge der Therapieeinheiten können je nach Bedarf und Möglichkeiten flexibel gestaltet werden.

 

6. Keine Anträge und Genehmigungen

Für eine Therapie oder Beratung bekommen Sie eine Privatrechnung von mir. Ich brauche deshalb weder bei Krankenkassen, Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen irgendwelche Anträge zu stellen, Gutachten zu schreiben, Diagnosen oder Diagnoseschlüssel über meine Klienten weitergeben. Ein weiterer Vorteil einer Beratung oder Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.

 

7. Kosten steuerlich abzugsfähig

Die Gebühren für einen Heilpraktiker für Psychotherapie können Sie unter Umständen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.

 

8. Keine Wartezeiten

Kein Kontakt mit anderen Klienten, da zwischen den Terminen ausreichende Zeitpuffer eingeplant sind.

 

9. Ermäßigte Gebühren & transparente Preise

Für Studenten bis 25 Jahre und Schüler habe ich ermäßigte Gebühren. Eine Therapieeinheit dauert bei mir zwischen 50-60 Min.

Gutscheine sind nach Absprache möglich.

 

10. Haus- und Klinikbesuche

Haus- und Klinikbesuche sind in Einzelfällen möglich.